Die Regelung des eigenen Nachlasses

Über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wird die gesetzliche Erbfolge bestimmt. Wenn der Verstorbene bezüglich seiner Hinterlassenschaften keine Verfügungen oder Wünsche dokumentiert hat, gelten die Gesetze. Demnach haben an erster Stelle die Erben erster Ordnung Anspruch auf den Nachlass. Hierzu zählen Kinder, Enkel und Urenkel. Als weitere Erbberechtigte gelten Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen (Erben zweiter Ordnung). Die Erben dritter Ordnung, wie z B. Großeltern, Onkel und Tante sowie Cousin und Cousine sind zuletzt berechtigt. Für Ehepartner gelten übrigens Sonderregelungen.

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Wofür benötige ich ein Testament?

Wenn Sie Wünsche haben, die der gesetzlichen Erbfolge nicht entsprechen oder diese ergänzen sollen, können Sie ein Testament verfassen. Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu berechtigt. Das Schriftstück muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namen, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.

Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.

Wichtig ist, dass ein gemeinschaftliches Testament, z. B. von Eheleuten, nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich. Alle Betroffenen sollten über die Existenz und den Verbleib des Testaments rechtzeitig unterrichtet werden.

Auf der nachfolgenden Internetseite finden Sie Wissenswertes zum Thema Erben und Vererben:
www.bmjv.de

Der digitale Nachlass

Um zu vermeiden, dass Sie im Trauerfall mit unerwarteten Zusatzbelastungen rechnen müssen, ist die möglichst zeitnahe Regelung des digitalen Erbes empfehlenswert. Online-Banking, E-Mail-Konten, Abonnements, Verträge und Social-Media-Einträge müssen im Trauerfall verwaltet werden. Das Problem dabei ist, dass in der Regel niemand die Zugangsdaten kennt, mit denen sich der Verstorbene auf den Portalen angemeldet hat.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, alle wichtigen Zugangsdaten und Passwörter so zu hinterlegen, dass es den nächsten Angehörigen im Todesfall möglich ist, unter Vorlage einer Sterbeurkunde bestehende Konten (Accounts) zu löschen.

Gerne helfen wir Ihnen auch hier weiter und vermitteln Ihnen Dienstleister, die sich auf die Regelung digitaler Hinterlassenschaften spezialisiert haben.

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